Spielordnung der FUBA-NET LIGA
Grundlagen der FN-Liga
Als Grundlage der FN-Liga dient eine ::: Satzung, eine ::: Spielordnung mit verbindlichen Spielerpässen für jeden Spieler einer teilnehmenden Mannschaft, ein ::: Regelwerk sowie regelmäßig stattfindende Versammlungen und Mannschaftskonferenzen. Diese dienen dazu, das sportliche Konzept im fortlaufenden gemeinsamen Dialog weiter zu entwicklen und zu verbessern. Die Interessen der Spieler stehen hierbei absolut im Vordergrund.
(Neue Fassung durch Beschluss nach Liga-Sitzung 01/08)
§ 1 Grundregel
1) Alle Bestimmungen, die die Durchführung des Wettbewerbes berühren, sollen vor dessen Beginn bekannt sein.
§ 2 Spielarten
1) Die Fußballspiele innerhalb der „FN Liga“ gliedern sich in
a) Ligaspiele (Turnierspiele)
b) Freundschaftsspiele
zu a): Ligaspiele sind alle von der „FN Liga“ oder seinen mitspielenden Mannschaften veranstalteten Spiele mit Turniercharakter.
zu b): Freundschaftsspiele sind Spiele ohne Wettbewerbscharakter.
§ 3 Spielausschuss
1) Der Spielausschuss der „FN Liga“ besteht aus:
Herrn Thomas Wein als Vertreter von Fuba Net und Revier Sport
und
Herrn Dennis Loss als Vertreter von Fuba Net und den Fliedner Werkstätten Mülheim
2) Dem zuständigen Spielausschuss obliegt es, den Spielbetrieb nach den Vorschriften dieser Spielordnung zu überwachen und für ihre Einhaltung zu sorgen. Er ist zuständig für alle Fragen, die mit dem Spielbetrieb zusammenhängen.
§ 4 Klasseneinteilung
1) Die „FN Liga“ setzt sich aus 8-10 GB Mannschaften aus NRW zusammen. Jeder Spieler muss eine geistige Behinderung besitzen und ihm attestiert worden sein.
2) Die Spielstärke der Mannschaften orientiert sich an der Eingruppierung des BSNW,
GB A. Dies bedeutet dass ausnahmslos geistig behinderte Menschen am Turnierbetrieb teilnehmen dürfen und diese nicht in offiziellen Ligen oder Mannschaften des DFB vertreten sind.
Für die Einhaltung sind die Betreuer der jeweiligen Mannschaften verantwortlich.
Der Spielausschuss behält sich vor, bei Nichteinhaltung einzelne Spieler der betroffenen Mannschaft für den Spielbetrieb der FUZBA-NET Liga zu sperren.
§ 5 Spielansetzung
1) Für die Ligaspiele einer Spielserie stellt der zuständige Spielausschuss den Spielpan auf. Er ist den betreffenden Mannschaften mindestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Spieltage bekannt zu geben.´Der Spielausschuss kann aus besonderen Gründen Spieltage ab- und neu ansetzen. Diese Maßnahme wird den beteiligten Mannschaften 10 Tage vor dem betreffenden Spieltag mitgeteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Spielausschuss kurzfristig und telefonisch einen Ligatag aus witterungsbedingten Gründen absagt. Der Spielausschuss ist dann bemüht, so schnell wie möglich eine Neuansetzung bekannt zu geben.
2) Die Turniertage werden grundsätzlich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
angesetzt.
§ 6 Saisondauer
1) Das Spielsaison beginnt offiziell am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden
Jahres.
§ 7 Zurückziehungen
1) Die Zurückziehung von Mannschaften während des laufenden Spieljahres ist schriftlich dem zuständigen Spielausschuss mitzuteilen.
2) Die durch die Zurückziehung von Mannschaften entstehenden Kosten werden den entsprechenden Vereinen auferlegt.
§ 8 Anmeldung und Dauer der Zugehörigkeit
1) Jede teilnehmende Mannschaft meldet sich spätestens bis zum 15.01. eines jeden Jahres an. Die Dauer der Teilnahme beträgt jeweils eine Spielsaison. Die Zugehörigkeit und Teilnahme verlängert sich nicht automatisch sondern ist jedes Jahr wieder neu anzumelden.
§ 9 Spielerpass
1) Die Spielberechtigung der Spieler wird durch die Vorlage des Spielerpasses nachgewiesen.
2) Die Spielerpässe werden von den Mannschaften ausgefüllt, kopiert und die Kopie an den Spielausschuss geschickt. Die Original-Spielerpässe müssen an jedem Spieltag mitgebracht und dem Spielausschuss vorgelegt werden.
3) Der Spielerpass muss mindestens folgende Erkennungsmerkmale und Daten des Inhabers enthalten:
- Lichtbild
- Name und Vorname
- Geburtstag
- Staatsangehörigkeit
- eigenhändige Unterschrift
- Unterschrift des Betreuers
- Beginn der Spielberechtigung
- Registriernummer
- Name des Vereins und Vereinsstempel
4) Der Spielerpass ist Eigentum der „FN Liga“. Der Verein ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der Spielerpässe verpflichtet.
5) Die Spielerpässe stellt die „FN Liga“ aus. Die Ausstellung erfolgt auf einem vorgeschriebenen Formular. Der Mannschaftsbegleiter muss bei allen Spielen im Besitz der gültigen Spielerpässe sein. Ihnen steht auch das Recht der Einsichtnahme in die Spielerpässe anderer Mannschaften zu.
6) Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielerpass, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich.
§ 10 Spieltracht
1) In allen Spielen tragen die Spieler einer Mannschaft einheitliche Spielkleidung. Lediglich der Torwart muss abweichend von den Feldspielern beider Mannschaften gekleidet sein. Bei vereinseitig gleicher Spieltracht hat der auf dem Spielplan zuerst genannte Verein in abweichender Spielfarbe anzutreten.
2) Die Spielführer aller Mannschaften tragen eine Spielführer-Armbinde.
3) In jedem Spiel besteht Schienbeinschonerpflicht.
§ 11 Spieleranzahl
1) Die Mindestanzahl der auf dem Feld stehenden Spieler muss 4 Feldspieler + 1 Torhüter entsprechend dem Kleinfeld-Modus betragen. Je nach Feldgröße bestimmen die Platzmannschaften die Anzahl der Feldspieler, jedoch sollte diese nicht höher als 6 sein. Die Mannschaftsstärke der zu Beginn der Saison per Pass-System gemeldeten Spieler ist unbegrenzt.
§ 12 Spieldauer
1) Die Spieldauer, pro Spiel, beträgt 1 x 10 min.
§ 13 Spielwertung
1) Meisterschaftsspiele werden in insgesamt 6 Spieltagen ausgetragen. Pro Spieltag spielt jede Mannschaft gegeneinander. Ein gewonnenes Spiel zählt drei Punkte für den Sieger, ein unentschiedenes Spiel einen Punkt für beide Mannschaften.
2) Ligameister wird die Mannschaft, die am Ende der 6 Spieltage die meisten Punkte erspielt hat. Bei gleicher Punktzahl mehrerer Mannschaften entscheidet der direkte Vergleich. Die Tordifferenz ist nicht entscheidend.
3) Pro Spieltag wird ebenfalls der Tag einzeln gewertet. Es gibt zusätzlich zur Gesamtmeisterschaft, Spieltagplatzierungen vom ersten bis zum letzten Platz, die mit Urkunden wertschätzend anerkannt werden. Am letzten Spieltag wird für die Liga Siegermannschaft ein Wanderpokal ausgehändigt. Dieser bezieht sich auf die gesamte Saison und wird jedes Jahr
weitergereicht. Der Pokal bleibt bis zum Ende der nächsten Saison im Besitz der jeweiligen
Mannschaft.
4) Ein Pflichtspiel gilt für eine Mannschaft als verloren und für die gegnerische Mannschaft als gewonnen, wenn:
- eine Mannschaft zu einem festen Spielbeginn nicht oder mit weniger als 4+1
Spielern antritt
- eine Mannschaft bzw. Mitglieder des Vereins einen Spielabbruch verschulden
5) Ein Spielverlust wird mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet.
6) Während eines Pflichtspiels verhängte Strafen bleiben auch dann bestehen, wenn das Spiel für ungültig erklärt worden ist.
§ 14 Sportgesundheit der Spieler
1) Die teilnehmende Mannschaft trägt die Verantwortung für die ärztliche Bestätigung der Sportgesundheit der Spieler.
§ 15 Richtlinie für Trainer
1) Direct Coaching: Das intensive Dirigieren von Spielern während des Spiels und/oder Kritik an den Entscheidungen der Schiedsrichter soll und muss auf ein Minimum reduziert werden. Verstöße werden vom Spielausschuss geahndet.
§ 16 Spielregeln
1) Gespielt wird nach dem eigenen Regelwerk der Fuba-Net Liga. Dieses kann jeder Zeit online auf ::: Regelwerk oder in Papierform eingesehen werden.
§ 17 Regelverstöße
1) Treten, Beinstellen, Stoßen, Schlagen, Halten, Rempeln und Handspiel führt zum indirekten Freistoß bzw., bei einem Vergehen im Strafraum, zum Strafstoß. Spielbehinderung oder gefährliches Spiel führt zum indirekten Freistoß.
2) Der Schiedsrichter darf folgende Strafen verhängen:
1. Mündliche Verwarnung, 2. Gelbe Karte, 3. Rote Karte (Spieler wird für den gesamten Spieltag gesperrt)
§ 18 Spielfeld
1) Gespielt wird auf einem Rasenplatz oder auf Kunstrasen, der als Kleinfeld
abgegrenzt ist. Ebenfalls ist das Spielen in einer Soccer Halle oder Sporthalle möglich.
2) Die Größe der Tore beträgt idealer weise 2m x 5m (Jugendtore) .
§ 19 Erste Hilfe
1) Der gastgebende Platzverein ist verantwortlich für eine gesicherte Notfallversorgung/Erste Hilfe.
§ 20 Versammlungen
1) Die Vertreter der teilnehmenden Mannschaften treffen sich zusammen mit dem Spielausschuss jeweils zu Beginn und zum Ende der Saison zu einer Versammlung. In diesen Versammlungen werden alle wichtigen Themen besprochen und eventuell neue Vereinbarungen getroffen. Die Versammlung am Ende der Saison ist dafür da, eventuell aufgetretene Probleme, Ideen, Neuerungen etc. zu besprechen und zu bearbeiten.
§ 21 Schiedsrichter
1) Der gastgebende Platzverein stellt den Schiedsrichter. Es wird gewünscht, dass es sich dabei um Profi-Schiedsrichter handelt. Wünschenswert wären 2-3 Schiedsrichter pro Spieltag.
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